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Unterhaltsvorschussleistungen

Sobald Kinder nicht im gemeinsamen Haushalt mit beiden Elternteilen leben, haben diese dem Grunde nach gegenüber dem haushaltsfernen Elternteil einen Barunterhaltsanspruch. Wir unterstützen Sie, wenn der Unterhaltspflichtige seinen Zahlungen nicht nachkommt und gewähren nach Antragstellung des alleinerziehenden Elternteils unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.

Weiter Informationen rund um das Thema Unterhaltsvorschuss finden Sie hier:

Den neuen digitalen Antrag um Unterhaltsvorschussleistungen online zu beantragen finden Sie hier.

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