Beschreibung:
Die Naturbeobachtungsstation darf ganzjährig betreten werden. Das Naturschutzgebiet umfasst sehr sensible Pflanzen- und Tiergemeinschaften sowie Lebensräume; Besucher werden daher gebeten Rücksicht zu nehmen und insbesondere das Betretungsverbot zu beachten: vom 1. März bis 31. August im Bereich gemähter Streuwiesen sowie ganzjährig in ungemähten Streuwiesen, Schilfflächen und Uferbereichen.